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Angesichts:
A. dass die innere Sicherheit eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung ist
Zivilgesellschaft, die fair, wohlhabend und zivilisiert ist, basierend auf Pancasila und
Verfassung der Republik Indonesien Jahr 1945;
B. dass die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Land durch die Bemühungen der Entlastung gewährleistet wird
Polizei, zu der auch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gehört,
Strafverfolgung, Schutz und Dienst an der Gemeinschaft
durchgeführt von der indonesischen Nationalpolizei als nationales Instrument
Unterstützung durch die Gesellschaft bei der Wahrung der Menschenrechte;
C. dass es einen Paradigmenwechsel im Verfassungssystem gegeben hat
bestätigt die institutionelle Trennung der indonesischen Nationalarmee und Polizei
Die Republik Indonesien gemäß den Rollen und Funktionen jedes Einzelnen;
D. das Gesetz Nr. 28 von 1997 über die Polizei
Indonesien ist unzureichend und muss ersetzt werden, um sich anzupassen
Wachstum und Entwicklung sowie das Verfassungsrecht der Republik Indonesien;
e. Die in den Absätzen a, b, c und d genannten Bestimmungen sind für die Festlegung des Gesetzes erforderlich
der indonesischen Nationalpolizei;
Gegeben:
1. Artikel 5 Absatz (1), Artikel 20 und Artikel 30 der Verfassung der Republik
Indonesien 1945;
2. Dekret Nr. VI / MPR / 2000 der Beratenden Volksversammlung
Trennung der indonesischen Nationalarmee und der indonesischen Nationalpolizei;
3. Dekret Nr. VII / MPR / 2000 der Beratenden Volksversammlung über die Rolle von
Indonesische Nationalarmee und die Rolle der indonesischen Nationalpolizei;
4. Gesetz Nr. 8 von 1974 über die Grundlagen des Zivilrechts
geändert durch Gesetz Nr. 43 von 1999 (Gazette
1999 Nr. 169, Ergänzung zum Gesetzbuch Nr. 3890);
Schlüsselwörter: Recht – Recht, Polizei, Indonesisch, Recht, Staatsbürgerschaft, PKN, KWN, Staatsbürgerkunde, Taschenbücher, NUMBER 2tahun 2002
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